Fahranfänger, welche innerhalb der Probezeit wegen eines schwerwiegenden Verstoßes aufgefallen sind,
müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ohne die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger besteht ein Fahrverbot.
Hierbei bezieht sich der Gesetzgeber auf schwerwiegende und weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen,
welche in der Anlage 12, ergänzend zu §32 ff. der Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV geregelt werden.
Hierfür bieten wir gezielt ein Aufbauseminar an, das aus 4 Gruppensitzungen mit je 135 Minuten
und einer Beobachtungsfahrt besteht.
Der Kurs dauert 2 bis 4 Wochen und hat eine Gruppengröße von 6 bis 12 Personen.