Alle Preise in der Übersicht
DAUM SPECIAL
Grundbetrag bei Klasse A und B in Kombination: 600,– €
Grundbetrag bei Klasse B und BE in Kombination: 600,– €
Fahrschulwechsel: 210,– €
Bei nicht bestandener Theorieprüfung wird kein erneuter Grundbetrag erhoben.
Alle Klassen in der Übersicht
B / BF 17
Führerschein B / BF 17 Endlich – Hier ist Dein Autoführerschein
Um einen unkomplizierten Ablauf zu ermöglichen, wirst Du zum Praxisunterricht von zuhause abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht.
Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?
Mit der Führerscheinklasse B dürfen Kfz bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gefahren werden.
Für die ersten 2 Jahre existiert eine Probezeit.
Wie alt musst Du sein?
Es ist ein Mindestalter von 17 Jahren vorgeschrieben.
Diese Fahrzeuge darfst Du mit dieser Klasse fahren
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder –
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
- mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg , sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
- der Führerschein beinhaltet gleichzeitig die Klassen AM und L.
- auch ist es möglich einen einfacheren Führerschein für automatikbetriebene Autos zu absolvieren (Hierbei wird der Führerschein auf Automatikbetriebene Autos beschränkt).
Diese Unterlagen benötigst Du zur Antragstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle
- Passfoto
- Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- Kurs Erste Hilfe
- Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
- ein durch uns ausgestelltes Antragsformular
Umfang des vorgeschriebenen Theorie-Unterrichts
Für diese Klasse benötigst Du insgesamt 12 Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten) mit allgemeinen Verkehrsthematiken und 2 klassenspezifische Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten) .
Wenn Du bereits eine kleinere Führerscheinklasse besitzt, so verkürzt sich die Mindestanzahl
auf 6 allgemeine und 2 klassenspezifische Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten).
Die theoretische Prüfung dauert ca. 30 Minuten.
Diese Sonderfahrten sind vorgeschrieben
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Mindestanzahl der Sonderfahrstunden bei Erweiterung einer bereits vorhanden Klasse
- 0 Überlandfahrten
- 0 Autobahnfahrten
- 0 Beleuchtungsfahrten
Die praktische Prüfung dauert ca. 55 Minuten.
Preise
Grundbetrag: 420,– €
Fahrstunde: 70,– €
Sonderfahrten: 75,– €
Theorie Prüfung: 80,– €
Praktische Prüfung: 200,– €
Grundbetrag bei Klasse A und B in Kombination: 600,– €
Grundbetrag bei Klasse B und BE in Kombination: 600 , Euro
Bei nichtbestandener Theorieprüfung wird kein erneuter Grundbetrag erhoben.
A (Direkt)
Führerschein A (Direkt)
Um einen unkomplizierten Ablauf zu ermöglichen, wirst Du zum Praxisunterricht von zuhause abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht.
Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?
Die Klasse A direkt ermöglicht das Fahren von allen zugelassenen Motorradtypen ohne Leistungsbeschränkung ("offene Klasse").
Wenn die Klasse A 2 vorhanden ist, erfolgt die Erweiterung auf Klasse A (Direkt) nach 2 Jahren.
Wie alt musst Du sein?
Es ist ein Mindestalter von 24 Jahren bei direkt vorgeschrieben oder mindestens 2 Jahre Besitz der Führerscheinklasse A 2.
Diese Fahrzeuge darfst Du mit dieser Klasse fahren
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)
- mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- mit diesem Führerschein erhälst Du zusätzlich die Klassen A 2, A 1 und AM
- der Führerschein ist unbeschränkt gültig.
Diese Unterlagen benötigst Du zur Antragstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle
- Passfoto
- Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- Kurs über Erste -Hilfe
- Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
- ein durch uns ausgestelltes Antragsformular
Umfang des vorgeschriebenen Theorie-Unterrichts
Für diese Klasse benötigst Du insgesamt 12 Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten) mit allgemeinen Verkehrsthematiken und 4 klassenspezifische Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten).
Die theoretische Prüfung dauert ca. 30 Minuten.
Diese Sonderfahrten sind bei Ersterwerb vorgeschrieben
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Die praktische Prüfung dauert ca. 70 Minuten.
Diese Sonderfahrten sind bei Erweiterung einer bereits vorhanden Klasse vorgeschrieben
(Vor Ablauf von 2 Jahren)
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Beleuchtungsfahrten
Du hast seit 2 Jahren den A2 Führerschein?
Wenn die Klasse A2 vorhanden ist, erfolgt die Erweiterung auf Klasse A (Direkt) nach 2 Jahren.
Es ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Die Theoretische Prüfung dauert ca. 30 Minuten.
Die praktische Prüfung dauert bei einem Ersterwerb 70 Minuten und bei einem Aufstieg 60 Minuten.
Grundbetrag: 420,– €
Fahrstunde: 75,– €
Sonderfahrten: 80,– €
Theorie Prüfung: 80,– €
Praktische Prüfung: 200,– €
Mindestanzahl der Sonderfahrstunden bei Erweiterung einer bereits vorhanden Klasse
- 0 Überlandfahrten
- 0 Autobahnfahrten
- 0 Beleuchtungsfahrten
Preise
Grundbetrag: 420,– €
Fahrstunde: 75,– €
Sonderfahrten: 80,– €
Theorie Prüfung: 80,– €
Praktische Prüfung: 200,– €
DAUM SPECIAL
Grundbetrag bei Klasse A und B in Kombination: 600,– €
Bei nichtbestandener Theorieprüfung wird kein erneuter Grundbetrag erhoben.
A 2
Führerschein A 2 Der große Führerscheinschein für junge Motorradfahrer
Um einen unkomplizierten Ablauf zu ermöglichen, wirst Du zum Praxisunterricht von zuhause abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht.
Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?
Diese Klasse hat eine Leistungsbegrenzung bis zu 35 kW (48 PS).
Nach 2- jährigem Besitz der Klasse A 2 ist nach einer praktischen Prüfung ein Aufstieg in die Klasse A Direkt (offene Klasse ohne Leistungsbeschränkung) möglich.
Wie alt musst Du sein?
Es ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben.
Diese Fahrzeuge darfst Du mit dieser Klasse fahren
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)
- mit einer Leistungsbegrenzung bis zu 35 kW (48 PS)
- mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- mit einem Verhältnis (Leistung/ Leergewicht) von nicht mehr als 0,2 kW/kg
- der Führerschein ist nicht befristet und beinhaltet zugleich die Klassen A 1 und AM
Diese Unterlagen benötigst Du zur Antragstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle
- Passfoto
- Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- Kurs über Erste - Hilfe
- Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
- ein durch uns ausgestelltes Antragsformular
Umfang des vorgeschriebenen Theorie-Unterrichts
Für diese Klasse benötigst Du insgesamt 12 Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten) mit allgemeinen Verkehrsthematiken und 4 klassenspezifische Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten).
Die theoretische Prüfung dauert ca. 30 Minuten.
Diese Sonderfahrten sind bei Ersterwerb vorgeschrieben
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Die praktische Prüfung dauert ca. 70 Minuten.
Diese Sonderfahrten sind bei Erweiterung einer bereits vorhanden Klasse vorgeschrieben
(Vor Ablauf von 2 Jahren)
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Beleuchtungsfahrten
Die theoretische Prüfung dauert ca. 30 Minuten.
Die praktische Prüfung dauert bei einem Aufstieg 60 Minuten.
Theoretischer Unterricht (je 90 min)
Fahrstunde: 75,– €
Sonderfahrten: 80,– €
Theorieprüfung: 80,– €
Praktische Prüfung: 200,– €
Mindestanzahl der Sonderfahrstunden bei Erweiterung der bereits seit mindestens 2 Jahren vorhanden Klasse A1
Bist Du 2 Jahre im Besitz der Klasse A 1, kannst Du die Klasse A 2 mit einer praktischen Prüfung erwerben.
- 0 Überlandfahrten
- 0 Autobahnfahrten
- 0 Beleuchtungsfahrten
Grundbetrag: 210,– €
Fahrstunde: 75,– €
Sonderfahrten: Keine
Theorieprüfung: Keine
Praktische Prüfung: 200,– €
Preise
Grundbetrag: 420,– €
Fahrstunde: 75,– €
Sonderfahrten: 80,– €
Theorie Prüfung: 80,– €
Praktische Prüfung: 200,– €
DAUM SPECIAL
Grundbetrag bei Klasse A und B in Kombination: 600,– €
Bei nichtbestandener Theorieprüfung wird kein erneuter Grundbetrag erhoben.
A 1
Führerschein A 1 Starte mit Deiner 125er erste Motorradtouren
Um einen unkomplizierten Ablauf zu ermöglichen, wirst Du zum Praxisunterricht von zuhause abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht.
Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?
Mit der Führerscheinklasse A 1 darfst du Motorräder mit bis zu 125 cm³ (max. 11 kW) fahren, die Geschwindigkeitsbeschränkung 80 Km/h entfällt für Fahrer unter 18 Jahren.
Kraftfahrtstraßen und Autobahnen dürfen bereits mit 16 Jahren benutzt werden.
Die Führerscheinklasse A1 beinhaltet gleichzeitig AM.
Wie alt musst Du sein?
Es ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschrieben. Dein Vorteil hierbei ist, dass die Probezeit beginnt.
Diese Fahrzeuge darfst Du mit dieser Klasse fahren
Krafträder
- der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
- mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)
- mit einem Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Diese Unterlagen benötigst Du zur Antragstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle
- Passfoto
- Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- Kurs über Erste - Hilfe
- Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
- ein durch uns ausgestelltes Antragsformular
Umfang des vorgeschriebenen Theorie-Unterrichts
Für diese Klasse benötigst Du insgesamt 12 Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten) mit allgemeinen Verkehrsthematiken und 4 klassenspezifische Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten).
Falls Du bereits den Führerschein AM besitzt, benötigst Du nur 6 Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten) mit allgemeinen, sowie 4 klassenspezifische Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten).
Die theoretische Prüfung dauert ca. 30 Minuten.
Diese Sonderfahrten sind bei Ersterwerb vorgeschrieben
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Die praktische Prüfung dauert ca. 70 Minuten.
Diese Sonderfahrten sind bei Erweiterung einer bereits vorhanden Klasse vorgeschrieben
- 0 Überlandfahrten
- 0 Autobahnfahrten
- 0 Beleuchtungsfahrten
Preise
Grundbetrag: 420,– €
Fahrstunde: 75,– €
Sonderfahrten: 80,– €
Theorie Prüfung: 80,– €
Praktische Prüfung: 200,– €
DAUM SPECIAL
Grundbetrag bei Klasse A und B in Kombination: 600,– €
Bei nichtbestandener Theorieprüfung wird kein erneuter Grundbetrag erhoben.
B 196
Führerschein B 196
Um einen unkomplizierten Ablauf zu ermöglichen, wirst Du zum Praxisunterricht von zuhause abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht.
Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?
Mit der Führerscheinklasse B 196 darfst Du Motorräder mit bis zu 125 cm³ (max. 11 kW) fahren.
Die Schlüsselzahl B196 wird nur für Deutschland erteilt und es ist definitiv kein Aufstieg zu einer höheren Motorradklasse erlaubt.
Wie alt musst Du sein?
Es ist ein Mindestalter von 25 Jahren vorgeschrieben und Du musste vorab mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B gewesen sein.
Diese Fahrzeuge darfst Du mit dieser Klasse fahren
Krafträder
- mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
- mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)
- mit einem Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
- mit einem Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse mind. 0,08 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mit symmetrisch angeordneten Rädern
- mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
- mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Diese Unterlagen benötigst Du bei der zuständigen Führerscheinstelle
Eine Antragstellung ist nicht nötig: bei Deiner zuständigen Führerscheinstelle findet lediglich eine Eintragung der Schlüsselzahl B 196 im Führerschein statt.
- Nachweises einer Fahrerschulung
- Passfoto
Umfang des vorgeschriebenen Theorie-Unterrichts
Für diese Klasse benötigst Du insgesamt 4 klassenspezifische Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten).
Diese Fahrstunden sind vorgeschrieben
- 5 Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten) inklusive Überland- und Autobahnfahrten
- Es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Preise
Komplettpreis: 900,00 €
DAUM SPECIAL
Grundbetrag bei Klasse A und B in Kombination: 600,– €
Bei nichtbestandener Theorieprüfung wird kein erneuter Grundbetrag erhoben.
L
Führerschein L Fahre Deinen eigenen Traktor
Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?
Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 40 km/h. Anhänger sind erlaubt, jedoch verringert sich dann die maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h.
Zudem dürfen Stapler mit Anhänger, Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen gefahren werden. Bei diesen Fahrzeugen darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigen.
Wie alt musst Du sein?
Es ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschrieben.
Diese Fahrzeuge darfst Du mit dieser Klasse fahren
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
- Ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf 40 km/h nicht überschreiten
- Fahrzeuge mit einem Anhänger bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
Diese Unterlagen benötigst Du zur Antragstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle
- Passfoto
- Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
- Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
- ein durch uns ausgestelltes Antragsformular
Umfang des vorgeschriebenen Theorie-Unterrichts
Für diese Klasse benötigst Du insgesamt 12 Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten) mit allgemeinen Verkehrsthematiken und 2 klassenspezifische Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten).
Diese Sonderfahrten sind bei Erwerb vorgeschrieben
Es ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
Preis
Grundbetrag: 420,– €
Theorie Prüfung: 80,– €
App: 60,– €
Aufbauseminare
Fahranfänger, welche innerhalb der Probezeit wegen eines schwerwiegenden Verstoßes aufgefallen sind,
müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ohne die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger besteht ein Fahrverbot.
Hierbei bezieht sich der Gesetzgeber auf schwerwiegende und weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen,
welche in der Anlage 12, ergänzend zu §32 ff. der Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV geregelt werden.
Hierfür bieten wir gezielt ein Aufbauseminar an, das aus 4 Gruppensitzungen mit je 135 Minuten
und einer Beobachtungsfahrt besteht.
Der Kurs dauert 2 bis 4 Wochen und hat eine Gruppengröße von 6 bis 12 Personen.
Der nächste Kurs beginnt am 28.06.2024 um 18:30 Uhr.
Eine vorherige Anmeldung zu den Bürozeiten ist verpflichtend.
Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %. Der Grundbetrag beinhaltet die allgemeinen Aufwendungen (kein Lehrmaterial), einschließlich des theoretischen Unterrichts.
Eine Fahrstunde beträgt 45 Minuten. Die Prüfungsgebühren der Prüfungsorganisationen werden zusätzlich erhoben und können in der Fahrschule oder beim TÜV Rheinland eingesehen werden.